Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tönjes Immobilien
Geltung: Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Firma Tönjes Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.
Vertraulichkeit/Weitergabeverbot: Die von der Firma Tönjes Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Tönjes Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Firma Tönjes Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
Angebote: Die Angebote der Firma Tönjes Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Firma Tönjes Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
Entstehen des Provisionsanspruchs: Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Firma Tönjes Immobilien im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Firma Tönjes Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Firma Tönjes Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma Tönjes Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Firma Tönjes Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Tausch statt Kauf oder Miete.
Doppeltätigkeit: Die Firma Tönjes Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Fälligkeit des Provisionsanspruchs: Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags/Pachtvertrags/Tauschvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Firma Tönjes Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein.
Höhe der Provision: Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis der entsprechenden Immobilie. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision und die Verkäuferprovision jeweils 3 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten jeweils incl. 19% ges. MwSt.
Haftungsbegrenzung: Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Firma Tönjes Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Firma Tönjes Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
Informationspflicht nach VSBG: Die Firma Tönjes Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Tönjes Immobilien und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüneburg.
Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwi-schen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.